HINWEIS: Gerade zum Wintereinbruch sind immer so gut wie alle ehrenamtlichen Pflegestellen überlastet und gezwungen einen Aufnahmestopp auszurufen. Es gibt leider keinen Notdienst oder staatliche Institution, welche euch bei Anruf ein Tier abnimmt oder sogar abholt.
DEINE AKTIVE MITHILFE IST DAHER SEHR WICHTIG!
Igel sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt! Du darfst allerdings verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufnehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können.(§ 45 Abs. 5 BNatSchG)
Wann braucht ein Igel deine Hilfe?
- Sichtbare Verletzungen
- kranke Igel, welche erkennbar von Parasiten und/oder Eiern befallen sind
- Durchfall, Atemprobleme, Lähmungen, Bauchlage statt typischer „Igelkugel“
- abgemagerte Igel die nach Wintereinbruch noch aktiv sind
- verwaiste Jungtiere die tagsüber außerhalb des Nestes gefunden werden
- Igelbabys (größe Hühnerei, schrumpeliges Gesicht) möglichst direkt sachkundigen Rat einholen!
Wenn du einen vermutlich hilfsbedürftigen Igel findest, notiere dir zuerst, wann und wo du ihn entdeckt hast, und wie viel er wiegt.
Verwende eine Küchenwaage um ein möglichst korrektes Ergebnis zu bekommen!
Ein Igel mit 200 bis 400 Gramm erreicht den Winterschlaf kaum.


